Frau und junges Mädchen

KoKoBe Alsdorf - Unterstützung in Lebens- und Alltagsfragen

KoKoBe bedeutet ausgeschrieben: Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung.

Die KoKoBe hat die Aufgabe,

  • Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in wichtigen Lebens- und Alltagsfragen zu unterstützen. Hierzu gehört bei Bedarf auch die Erstellung eines individuellen Hilfeplans.
  • die bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderung zu vernetzen und weiter zu entwickeln sowie Angehörigen- und Selbsthilfegruppen zu unterstützen.

Das Vinzenz-Heim Aachen zeichnet im Rahmen eines Trägerverbundes verantwortlich für die KoKoBe in Alsdorf. Finanziert wird die KoKoBe vom Landschaftsverband Rheinland.

Das Angebot richtet sich an die Bevölkerung in Alsdorf, Baesweiler und Herzogenrath.

So berät die Mitarbeiterin der KoKoBe zum Beispiel bei dem Anliegen, möglichst selbstständig leben zu können. Sie hilft bei Anträgen, informiert rund ums Thema Wohnen, stellt Kontakte zu Behörden, Fachstellen und Beratungsdiensten im Nordkreis her.

Auch die Information über Kultur-, Freizeit- und Sportangebote in der Region gehört zum Aufgabenprofil.

Diese kompetente Beratung und Vermittlung ist kostenlos und steht allen Menschen offen, die von Behinderung betroffen sind.

Weitere Infos unter www.kokobe-regionaachen.de.http://kokobe-regionaachen.de/

 

Einen umfangreichen Kalender für Freizeitangebote für Menschen für Behinderung finden Sie hier.

Ansprechpartnerin

Karin Sodekamp-Stöcker

Karin Sodekamp-Stöcker
Mitarbeiterin für die
KoKoBe in Alsdorf
Tel. 02404/674677
kokobe.alsdorf(at)vinzenz-heim.de

Offene Beratung

Eine offene Sprechstunde im St.-Castor-Haus in Alsdorf, Im Brühl1 gibt es donnerstags von 17 bis 19 Uhr. Für andere Tage (und Abende) können telefonisch Termine ausgemacht werden, in der Familie selbst oder auch für Herzogenrath im Wilhelm-Rombach-Haus, Maria-Montessori-Str. 3, Kohlscheid.

Außerdem bietet die KoKoBe im Rathaus der Stadt Herzogenrath an jedem ersten Mittwoch im Monat in Raum 3 Offene Beratung an. In der Zeit von 10 bis12 Uhr ist es möglich, ohne Terminabsprache die Beratung zu nutzen. Sollte der erste Mittwoch im Monat ein Feiertag sein, wird die Beratung verlegt auf den zweiten Mittwoch im Monat.